Gutscheine oder Sach- statt Geldleistungen – das sind eigentlich Themen der 1990er Jahre. Doch die Bundesländer haben sich im Frühjahr 2024 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Die Karte soll über ein Guthaben verfügen, Bargeldauszahlungen an Geflüchtete vermeiden und zum Herbst bundesweit eingeführt werden. Geldleistungen werden fälschlicherweise als „Pull-Faktoren“ identifiziert. Mehr dazu.
Wie genau die einzelnen Länder die Bezahlkarte ausstatten werden, ist noch offen. Der Bremer Senat strebt eine „diskriminierungsfreie Umsetzung“ an. Klar ist jedoch, dass nur die freie Verfügung über das gewährte Geld aus struktureller Sicht und im Alltag Diskriminierung vermeidet. Erste Erfahrungen aus Thüringen belegen die erheblichen Einschränkungen.
Damit geflüchtete Menschen im Genesungs- und/oder Integrationsprozess nicht gefährdet sind, ist es wichtig, dass sie nach ihrer Flucht sofort förderliche Lebensumstände vorfinden, die ihnen positive Zukunftsaussichten ermöglichen. (DGPPN-Faktenblatt: Zahlen und Fakten der Psychiatrie und Psychotherapie (2019)).
In einem offenen Brief an Bürgermeister Bovenschulte und die Mitglieder des Bremer Senats formulieren verschiedene Organisationen, so auch Refugio, ihren Appell zugunsten einer Umsetzung ohne Diskriminierung und Spaltung. „Denn die Bezahlkarte wird von Politiker:innen als Antwort auf zahlreiche Migrationsprobleme präsentiert, um Probleme zu lösen, von denen es seitens der Migrationsforschung keine Belege gibt, dass diese Probleme überhaupt existieren.“
Wir wissen, dass in Bremen noch keine Umsetzungsdetails zur Bezahlkarte feststehen. Das bedeutet, dass die Einführung einer regulären Bankkarte ohne Einschränkung weiterhin möglich ist. Unterstützt die Initiative durch die online Petition „NEIN zur Bezahlkarte in Bremen“, leitet den Brief weiter oder zeichnet diesen.