Folter existiert weltweit – trotz UN-Antifolterkonvention – in über 100 Staaten. Folterungen zielen nicht nur auf das Abpressen von Geständnissen ab. Sie haben vielmehr zwei weiterreichende Ziele: Die Zerstörung der Persönlichkeit des Opfers und die Zerstörung der sozialen Gemeinschaft.
Körperliche Folter:
Es wird unterscheiden zwischen physischer und psychischer Folter, ohne dass eine klare Grenze zu ziehen wäre. Zur physischen Folter zählen unter anderem Schläge aller Art, Elektroschocks, Vergewaltigung, Verbrennungen u.v.m.. Speziellere Techniken sind z.B. das Aufhängen an den Handgelenken oder die Falaka, d.h. Schläge auf die Fußsohlen. Die körperlichen Folter-Folgen sind entweder eindeutig organisch-traumatischer Natur (vom griechischen: trauma = Wunde, im übertragenen Sinne auch für seelische Zerstörungen benützt) oder psycho-somatisch interpretierbar (seelische Störungen, z. B. durch Folter, äußern sich somatisch, also körperlich, und zwar ohne nachweisbaren organischen Befund, was an Ursache und Konsequenzen aber nichts ändert).
Seelische Folter:
Zur psychischen Folter gehören neben permanenter Einschüchterung und Bedrohung z.B. Isolationshaft, Scheinexekutionen oder erzwungenes Zusehen bei Folter und Vergewaltigung von Angehörigen und Freunden. Gefangene werden oft auch dadurch gebrochen, dass sie gezwungen werden, selber Dinge zu tun, die sie sonst nie billigen würden, z.B. selbst an der Folterung anderer mitzuwirken. So wird versucht, die Opfer an den Stellen ihres Körpers oder ihrer Psyche zu treffen, an denen sie am verletzlichsten sind. Dabei machen die Umstände, in denen all das geschieht, jeden Widerstand gegen die Angriffe auf Körper und Psyche fast unmöglich. Äußerer Widerstand ist ohnehin ausgeschlossen, aber auch eine innere Distanz zum Erlittenen gelingt in der Extremsituation oft nicht. Von der Außenwelt, vor allem von Angehörigen und Freunden, die einen seelischen Beistand leisten könnten, sind die Gefolterten meist vollkommen abgeschnitten. Zusätzlich schwächen permanente Unterernährung und katastrophale hygienische Verhältnisse die Gefangenen. Insgesamt sind sie meist in einer Situation absoluter Hilflosigkeit und Abhängigkeit von ihren Folterern.
Umso wichtiger sind Schutz und Sicherheit, psychologische Unterstützung und soziale wie emotionale Unterstützung nach den schrecklichen Erlebnissen.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie u.a. beim
International Rehabilitation Council for Torture Victims (irct) und amnesty.
Politische Forderungen bezüglich der Umsetzung und Anwendung des Istanbul Protokolls
Im Moment kommt Deutschland seinen Verpflichtungen, die sich aus der UN- Antifolterkonvention (Convention against Torture, CAT) ergeben, nicht nach. Durch die Konvention sind die Regierungen aufgefordert, die internationalen Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folter einzuhalten. Überlebende von Folter müssen die Möglichkeit und den uneingeschränkten Zugang zu einer kompetenten Feststellung und Dokumentation der Folgen der erlittenen Gewalterfahrungen bekommen, wie dies im Istanbul-Protokoll dargelegt ist. Der Ausschluss einer gesamten Berufsgruppe, die zur Diagnostik und Dokumentation psychischer Erkrankungen befähigt ist, wird die Einhaltung dieser Verpflichtung in der Praxis verunmöglichen. Darüber hinaus ergibt sich aus der UN-Antifolterkonvention die Pflicht, spezialisierte Leistungen für die medizinische, psychologische, rechtliche und soziale Rehabilitation für Opfer von Folter bereitzustellen. Diese Leistungen müssen verfügbar, angemessen und zugänglich sein. Sie können durch die Staaten selbst oder von durch die Staaten unterstützte Nichtregierungsorganisationen (NROs) erbracht werden. In Deutschland haben Geflüchtete, die in ihren Herkunftsländern Opfer von Folter geworden sind, weder Zugang zu den Leistungen des Opferentschädigungsrechts noch einen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem (BAfF e.V.).